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eusimulation.euEUDR-Lieferketten-Simulator
Verordnung (EU) 2023/1115 i. d. F. der Vereinfachungen 2025
DDS-Pflicht nur für den Erst-Inverkehrbringer · einmalige Weitergabe der Referenznummer
EU-Entwaldungsverordnung · EUDR · End-to-End-Guide

Die EUDR-Lieferkette: simulieren, verstehen, prüfungssicher dokumentieren.

Vom Planungsauftrag des OEM an den Dienstleister über Geodaten, Entwaldungs- und Legalitätscheck, die Sorgfaltserklärung (DDS) in TRACES und die systemgestützte Weitergabe der Referenznummer — bis zur Behördenprüfung mit fertigen, versionierten Musterdokumenten.

Szenario-Parameter

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⛁ Systemprotokoll · Portal / TRACES / ERP / Zoll
1
Nur der Erst-Inverkehrbringer

Die Sorgfaltserklärung (DDS) gibt ausschließlich der Marktteilnehmer ab, der das Erzeugnis erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr bringt. Nachgelagerte Akteure erstellen keine eigene DDS.

2
Einmalige Weitergabe

Der Erst-Inverkehrbringer übermittelt die Referenznummer einmal an seinen unmittelbaren Abnehmer — über Rechnung, Lieferschein oder EDI. Danach wandert sie mit den Handelsdokumenten durch die Kette.

3
Dienstleister erlaubt, Haftung bleibt

Ein Bevollmächtigter (Art. 6) darf prüfen und die DDS einreichen. Die Verantwortung bleibt beim Marktteilnehmer — dokumentierte Einzelfreigabe und eigene Stichproben sind Pflicht.

4
Versioniert dokumentieren

Jedes Dokument trägt Version, Freigabe und Änderungshistorie. Bei der Prüfung zählt der Stand, der zum Zeitpunkt der DDS galt — Tab 2 zeigt das 1:1 mit Musterdokumenten.

★ ★ ★So prüft die Behörde — Ablauf, Auswahl, Dokumente

Die zuständige Behörde (Deutschland: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, BLE; Österreich: die nach dem nationalen EUDR-Durchführungsrecht zuständige Stelle) kontrolliert risikobasiert : Sie wählt Marktteilnehmer anhand der DDS-Daten in TRACES, des Länder-Benchmarkings und konkreter Hinweise aus. Geprüft wird per Schreibtischprüfung, Vor-Ort-Kontrolle inkl. Warenbeschau oder anlassbezogen nach substantiierten Bedenken . Der Zoll kontrolliert zusätzlich jede Einfuhr automatisch auf eine gültige DDS-Referenznummer .

Art. 16 Risikobasierte Kontrollen Art. 18 Prüfumfang Marktteilnehmer Art. 19 Warenbeschau & Probenahme Art. 23 Einstweilige Maßnahmen Art. 25 Sanktionen bis 4 % Umsatz Art. 26 Zollkontrolle Art. 31 Substantiierte Bedenken
9 %Kontrollquote bei Bezug aus Ländern mit hohem Risiko
3 %Kontrollquote bei Standard-Risiko-Ländern
1 %Kontrollquote bei niedrigem Risiko
5 J.Aufbewahrungspflicht aller Nachweise und Referenznummern

Versionierte Dokumentation — so legen Sie vor

Die Behörde prüft rückwirkend: Für jede DDS muss exakt der Dokumentenstand vorgelegt werden, der zum Zeitpunkt der Abgabe gültig war. Das gelingt nur mit sauberer Dokumentenlenkung — besonders in der Dienstleister-Konstellation.

DDS (Referenznummer)abgegeben amMethodikSorgfalts-SOPRisikobewertungVollmachtVorzulegen ist …

Sechs Demo-Prüffälle — mit fertigen Musterdokumenten

Jeder Fall zeigt Auslöser, Prüfablauf mit Fristen, die vorzulegenden Dokumente und das Ergebnis. Über die grünen 📄-Buttons öffnen Sie das jeweilige fertige, compliance-konforme Musterdokument — so, wie es der Behörde vorgelegt würde.

Der Prüfordner — Audit-Readiness-Checkliste

Diese Unterlagen sollte ein Erst-Inverkehrbringer jederzeit binnen weniger Arbeitstage vorlegen können — als strukturierter digitaler „Behördenordner" im DMS, je Kalenderjahr und Lieferant, mit Versionsständen.

#DokumentInhalt / ZweckQuelle / SystemBereitstellerMuster